Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Kunden und Vertriebspartnern. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Vertriebspartnern werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
§2 Angebot
(1) Die von Kunden und Vertriebspartnern abgegebene Bestellung (z.B. per Fax, Telefon oder Email) ist ein bindendes Angebot. (2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung der bestellten Ware oder, falls die Ware in dieser Zeit nicht geliefert werden kann, innerhalb dieser Frist durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
§3 Widerrufsrecht von Verbrauchern und Widerrufsfolgen
(1) Widerrufsrecht: Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von dreißig Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Waren. Der Widerruf ist zu richten an:
Provicell® GmbH
Eisenstr. 1
D-57482 Wenden
Telefon: +49 2762 9836-1800
Fax: +49 2762 9836-2800
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Verbraucher uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Verbraucher die Waren
nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Verbraucher
trägt die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurück gesendeten Ware einen Betrag von 40,00€
nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Waren der Verbraucher die Zahlung oder eine Teilzahlung zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferten Waren nicht der Bestellten entsprechen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der
Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerberufsbelehrung. (3)Warenrücksendungen: Nach Ablauf eines
gesetzlichen Widerrufes oder Rückgaberechtes für den Verbraucher erfolgt eine Rücknahme oder Umtausch nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Umtausch oder Gutschrift sind dann nur möglich für Waren, die nicht
älter als ein halbes Jahr und in verkaufsfähigem Zustand sind. Bei Warenrücknahme wird in diesem Fall eine
Bearbeitungsgebühr von 30% des Warenwertes berechnet. Darin sind etwaige Naturalrabatte oder Skonti bereits
enthalten.
§4 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, sofern sich aus dem Bestellvordruck, den Lieferdokumenten, der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung „ab Werk“, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart, oder sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, wenn wir nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs, insbesondere kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5 Lieferung – Lieferzeit
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden/Vertriebspartner voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden/Vertriebspartner zumutbar sind. (3) Kommt der Kunde/Vertriebspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden/Vertriebspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von §286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von §376 HGB ist, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Dies gilt auch, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde/Vertriebspartner berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (8) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von uns für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15% des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Vertriebspartner wegen Verzögerung der Leistung sind ausgeschlossen. (9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden/Vertriebspartner ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§6 Lagerung der Produkte
Der Kunde/Vertriebspartner ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, die Produkte an einem geeigneten Ort kühl und trocken zu lagern, so dass die Beschaffenheit der Produkte nicht beeinträchtigt wird. Mögliche Produktbeeinträchtigungen aufgrund ungeeigneter Lagerung berechtigen zu keinen Ansprüchen des Verbrauchers gegenüber uns.
§7 Mängelhaftung
(1) Der Verbraucher hat die Sache unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Der Kunde/Vertriebspartner ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden/Vertriebspartner möglich, zu beschreiben. Danach gilt die Ware bezüglich dieser Mängel als einwandfrei übernommen. Gewährleistungsansprüche sind danach ausgeschlossen. (2) Mängelansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere hat die schriftliche Anzeige abweichend von Absatz (1) unverzüglich zu erfolgen. (3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Wir tragen alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde oder die neue mangelfreie Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort geliefert werden soll. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde/Vertriebspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde/Vertriebspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (6) Soweit dem Kunden/Vertriebspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde/Vertriebspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Verjährungsfrist für Schadensersatz
(1) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. (2) Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe: (a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. (b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sie gelten ferner nicht in den Fällen des §438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB. (4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung. (5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. (6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag (inklusive Zinsen, Kosten etc.). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden/Vertriebspartner, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden/Vertriebspartner - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde/Vertriebspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde/Vertriebspartner für den uns entstandenen Ausfall. „Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum der Provicell GmbH verfügen.“
§11 Provicell®-Vertriebspartner-Regelungen
(1) Das Provicell®-Kaufmannsportal basiert in seinen Vergütungsregelungen auf zwei unterschiedlichen
Aktivitäten: den Handel mit den Nahrungsergänzungsmittelprodukten, Diätetischen Lebensmittel, Kosmetika,
Manufakturprodukte, EDV-Portal und Veranstaltungen, als auch die Gewinnung von Beratungskaufleuten AEB zwecks
Durchführung weiterer Handelstätigkeiten. (2) Die Qualifikationsanforderungen an Vertriebspartner sind wie folgt:
a) Der Vertriebspartner muss mindestens 18 Jahre alt sein und voll geschäftsfähig sein. b) Der Vertriebspartner
muss eine aktuelle Gewerbeanmeldung vorlegen. c) Eine natürliche Person kann nur eine Vertriebspartnerschaft
übernehmen oder in Organfunktion einer Kapitalgesellschaft. d) Ehepartner sind berechtigt eine eigene
Vertriebspartnerschaft zu begründen. (3) Der Vertriebspartner ist ein unabhängiger nebenberuflicher
Handelsvertreter von Provicell® GmbH. Sein Erfolg basiert auf eigenverantworteten selbstbestimmten Leistungen. Der
Vertriebspartner ist kein Angestellter von Provicell® GmbH. Der Vertriebspartner ist für alle Verpflichtungen und
Ausgaben selbst verantwortlich, einschließlich aller Zuwendungen, Steuer, Sozialabgaben und Versicherungen. Der
Vertriebspartner kann seine Arbeitszeiten selbst bestimmen. (4) Grundlage für die Vertriebspartnerschaft ist der
Vertriebspartner-Antrag. Auf Basis dieses Registrationsformulares erhält jeder Vertriebspartner eine
höchstpersönliche ID.Nr. (Identifikationsnummer) sowie ein Begrüßungsschreiben, in dem ihm diese ID.Nr.
mitgeteilt wird. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertriebspartnervertrages ist es nicht erforderlich, das eine a)
Registrationsgebühr bezahlt wird, b) ein Warenbestand erworben wird, c) Provicell®-Manufaktur-Produkte oder das
EDV-Portal käuflich erworben werden oder Veranstaltungen besucht werden müssen. (5) Provicell® vergütet
keine Provisionen ausschließlich auf der Grundlage der Gewinnung weiterer Vertriebspartner. Provisionen sind allein von
den erzielten Umsätzen mit Endverbrauchern abhängig. Alle Vertriebspartner müssen die monatliche Zielsetzung
von Provicell® im Rahmen des Provicell®-Kaufmannsportal erfüllen, um die Berechtigung für Provisionen
anderer Vertriebspartner zu erhalten. (6) Provicell® kann nach eigenem Ermessen das Provicell®-Kaufmannsportal für die Vertriebspartner ändern. Provicell® behält sich das Recht zur Änderung des
Provicell®-Kaufmannsportal, nach Mitteilung an seine Vertriebspartner, vor. Im Falle der Verböserung für den
Vertriebspartner hat dieser ein Sonderkündigungsrecht des Vertriebspartnervertrages mit einer Frist von 4 Wochen auf
Monatsende. (7) Provicell® kann im eigenen Ermessen die fakturierten, oder bezahlten Bestellvolumina der Käufer in
der Genealogie eines jeden Vertriebspartners darstellen. (8) Provisionszahlungen erfolgen spätestens zum zwanzigsten
eines jeden Kalendermonats auf Basis der Organisationsumsätze des Vertriebspartners. Es werden hierbei sämtliche
Umsätze, die bis zum letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats verbucht worden sind, berücksichtigt.
Maßgeblich hierfür sind die auf den Bankkonten verbuchten Zahlungseingänge. Kredit- und EC-Kartenzahlungen
werden im Moment der Bestätigung als eingegangen behandelt. (9) Die Annahme der Provisionsabrechnung und
Provisionszahlung gilt als anerkannt wenn nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Provisionsabrechnung
schriftlich Einspruch erhoben worden ist. Anpassungen auf Basis der Reklamationen werden in dem Kalendermonat
gutgeschrieben, in dem Provicell® einen möglichen Fehler anerkennt. (11) Vertriebspartner können ihre
bezogenen Waren innerhalb von drei Monaten, nach Vertragsunterzeichnung, ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren. Der Widerruf
ist zu richten an:
Provicell® GmbH, Eisenstr. 1, D-57482 Wenden-Gerlingen, Telefon: Tel.: +49 2762 9836-1800 • Fax: +49 2762 9836-2800,
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
. Dieser Widerruf kommt der Kündigung der Vertriebspartnereigenschaft gleich.
Angebrochene oder nicht wiederverwertbare Waren werden nicht vergütet. Provicell® berechnet für die
Warenrücknahme 15% des Warenwertes als Verwaltungsgebühr. Alle übergeordneten Vertriebspartner erfahren in
diesem Zusammenhang Abzüge von ihren Provisionen.
§12 Speichern persönlicher Daten - Einwilligung, Datenschutz
(1) Der Kunde/ Vertriebspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Vertrages und deren Abwicklung sowie danach zur Pflege der laufenden Kunden- u. Partnerbeziehung von uns oder einem von uns beauftragen Dritten gespeichert werden dürfen. (2) Wir verpflichten uns gegenüber dem Kunden/Vertriebspartner, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zu Zwecke der Auftragsabwicklung (z.B. bei Rechnungskauf für die erforderliche Prüfung) zu nutzen. Uns ist es nicht erlaubt, die Daten an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
§13 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden/Vertriebspartner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den Lieferdokumenten nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Er-füllungsort.
§14 Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Provicell GmbH
Industriegebiet „Auf der Mark“ • Eisenstr. 1 • D-57482 Wenden-Gerlingen
Tel.: +49 2762 9836-1800 • Fax: +49 2762 9836-2800











































